Was erledige ich wo?
Hausschlachtungen
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch.
Beschreibung
Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
Kosten
Gebühren sind bei dem zuständigen Veterinäramt zu erfragen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- § 2a Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Weitere Informationen
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
- Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
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Ansprechpartner
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel.: 04521 788-222
Fax: 04521 788-651
E-Mail: veterinaer@kreis-oh.de
Mitarbeiter (Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein)
Tel.: 04521 788-239
Fax: 04521 788-651
E-Mail: m.cursiefen@kreis-oh.de
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