Was erledige ich wo?
Hufbeschlagschmied/in - Anerkennung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmiedin/ Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/ Hufbeschlaglehrschmied tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Beschreibung
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).
Fristen
Keine
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
Nachweise über:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/-schmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/-schmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
- den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang)
- eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule)
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, 4 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
- Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
- Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Lohnsteuerhilfeverein - Anerkennung
- Steuerberatung (vorübergehend und gelegentlich) durch im EU-Ausland beruflich niedergelassene Personen - Meldebestätigung
- Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
Postfach: 5009
24062 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: poststelle@mlur.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/MELUR_node.html
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