Was erledige ich wo?
Leichenpass - Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Beschreibung
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Rahmengebühr zwischen 15,00 und 50,00 Euro gemäß kommunaler Satzung an.
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage
§ 11 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG)
verwandte Vorgänge
- Baustatik: Prüfingenieur/in - Anerkennung
- Gaststättenbetrieb - Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten - Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bauartzulassung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Postanschrift
Postfach: 1355
23773 Heiligenhafen
Tel.: +49 4362 / 906-6
Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info@heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Herr Blaschke ![]()
Fachbereich 2 - Ordnungs- und Bauverwaltung
Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Tel.: +49 4362 / 906-709
Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info@heiligenhafen.de
Etage: EG | Zimmer: 109
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