Was erledige ich wo?
Organspende
Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein.
Beschreibung
Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.
Weitere Informationen
Im Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein finden Sie weitere Informationen über die Organspende und die Organspendeinitiative in Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Arbeitsunfall, Schulunfall, Unfall bei ehrenamtlicher Tätigkeit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe in anderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts / Hauswirtschaftshilfe
- Kriegsopferversorgung
- Sozialhilfe
Ansprechpartner
Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
Holstenstr. 52
23701 Eutin
Tel.: 04521 788-100 / 04521 788-0
Fax: 04521 788-188
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-oh.de
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