Was erledige ich wo?
Umsatzsteuerbefreiung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.
Beschreibung
Von der Umsatzsteuer befreit werden können zum Beispiel:
- kulturelle Einrichtungen sowie
- allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen
- Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker
Zuständigkeit
An Ihr zuständiges Finanzamt.
Dort erfahren Sie auch, ob gegebenenfalls Bescheinigungen anderer Behörden notwendig sind.
Rechtsgrundlage
§§ 4 ff. Umsatzsteuergesetz (UStG).
verwandte Vorgänge
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Mahnwesen
- Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Umsatzsteuer
Ansprechpartner
Finanzamt Ostholstein
Lankenstraße 1
23758 Oldenburg in Holstein
Tel.: +49 4361 497-0
Fax: +49 4361 497-112
E-Mail: poststelle@fa-ostholstein.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Landesbehoerden/Finanzaemter/Ostholstein.html
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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