Was erledige ich wo?
Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.
Beschreibung
Waffen- oder Munitionssachverständige müssen für die Waffenbesitzkarte
- den notwendigen Sachkundenachweis sowie
- den Nachweis des Bedürfnisses erbringen (für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck).
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Fristen
Eine besondere Frist ist nicht vorgesehen. Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens 1 Monat vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.
Kosten
Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige ist gebührenpflichtig. Grundsätzlich fallen Gebühren in Höhe von 86,92 Euro gemäß Waffenkostenverordnung (WaffKostV) an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
- Nachweise, die eine Befähigung zum Waffen- und Munitionssachverständigen dokumentieren (Bedürfnisnachweise), wie
- berufliche Ausbildung,
- besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Waffenbehörde über die mitzubringenden Unterlagen und Formulare.
Rechtsgrundlage
- §§ 4, 10 Abs. 1, 18 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
verwandte Vorgänge
- Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten
- Logopäde / Logopädin: Berufsbezeichnung - Erlaubnis
- Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme
- Reisegewerbekarte - verlängern
- Sprengung - Anzeige
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
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Fax: 04521 788-292
E-Mail: sicherheit@kreis-oh.de
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