Was erledige ich wo?
Zweitwohnung / Nebenwohnung
Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.
Beschreibung
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.
Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
Auch für Ihre Zweitwohnung / Nebenwohnung besteht Meldepflicht.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Gebiet die Zweit- / Nebenwohnung liegt.
Rechtsgrundlage
§ 14 Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG)
Weitere Informationen
Einige Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer.
verwandte Vorgänge
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- Meldebestätigung
- Meldepflicht
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- Wohnung Anmeldung
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Servicebüro
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Postanschrift
Postfach: 1355
23773 Heiligenhafen
Tel.: +49 4362 / 906-6
Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info@heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Tel.: +49 4362 / 906-718
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