Was erledige ich wo?
Gewerbelegitimationskarte
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Beschreibung
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat / haben wird.
Kosten
Derzeit fallen 30,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handwerkskarte
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage
- § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.6 - VwGebV
Weitere Informationen
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
verwandte Vorgänge
- Abfallvermittlung - Abfallhandel
- Bewachungsgewerbe (sonstige Bewachungsaufgaben) - Erlaubnis
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
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Tel.: +49 431 988-8650
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Web: www.ea-sh.de
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Der Bürgermeister
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