Was erledige ich wo?

Arzneimittelherstellung - Erlaubnis

Wenn Sie  


Beschreibung

  • Arzneimittel (Human- oder Veterinärarzneimittel, auch klinische Prüfpräparate),
  • Testsera oder Testantigene,
  • Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden oder
  • andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft

herstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis der geforderten Sachkenntnis einer zu benennenden sachkundigen Person, das Vorhandensein geeigneter Betriebsräume sowie der Nachweis, dass Herstellung und Prüfung nach Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und die Anforderungen des EU-Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis (GMP) erfüllt werden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde.



Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).



Fristen

Anträge sollen mindestens drei Monate vor der geplanten Aufnahme des Herstellungsbetriebes vollständig vorliegen.



Kosten

Für die Erteilung der Herstellungserlaubnis und die Abnahmebesichtigung werden Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) erhoben.




erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen mitzubringen sind klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle.




Rechtsgrundlage

  • §§ 13 ff. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
  • Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 9.8 - VwGebV



Weitere Informationen

Keine Erlaubnis benötigt der Inhaber einer Apotheke für die Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs.

Informationen zum Thema Arzneimittelüberwachung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Tel.: +49 4321 913-5
Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein