Was erledige ich wo?
Bauprodukte/Bauarten - Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
Beschreibung
- Bauprodukten, deren Herstellung/ Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
verwandte Vorgänge
- Buchprüfer/in - öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Gaststättenbetrieb - Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb - Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Patentanwaltsgesellschaft - Zulassung
- TV-Programme bundesweit anbieten - Erlaubnis
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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