Was erledige ich wo?

Bauprodukte/Bauarten - Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von  


Beschreibung

  • Bauprodukten, deren Herstellung/ Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.



Zuständigkeit

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.



Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein