Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Landesportal Schleswig-Holstein
Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Mit dieser Hilfe werden Maßnahmen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, unterstützt.
Beschreibung
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 - 69 SGB XII hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.
Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (zum Beispiel Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Krankenversichertenkarte,
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid).
Rechtsgrundlage
§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Oldenburg
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
Hopfenmarkt 10 - 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
04521/788512
|
Fax:
04521/78896513
E-Mail:
afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do. 08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr. keine Sprechzeiten
Mitarbeiter (Amt für Soziale Hilfen Oldenburg)
Amt für Soziale Hilfen Oldenburg
Tel:
04521/788 588
|
Fax:
04521/788 96 588
E-Mail:
l.rathke[at]kreis-oh.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-5416
E-Mail:
poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170 Kiel