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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.


Beschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Kurztext

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.


Zuständigkeit

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Zuständige Stelle

Landesbehörden


Fristen

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.


Kosten

keine


erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Sabrina Rattunde Icon Vcard

Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung

Tel: +49 4362 / 906-710   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 110