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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.


Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.


Kosten

Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.


Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG),
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

KrwG

LabfWG

KAG


Weitere Informationen

Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de


Zweckverband Ostholstein (ZVO)

Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel: +49 4561 399-0   |   Fax: +49 4561 399-187
E-Mail: zvo[at]zvo.com
Web: www.zvo.com/


Zweckverband Ostholstein (ZVO)

Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel: 04561 399-0   |   Fax: 04561 399-187
E-Mail: zvo[at]zvo.com
Web: www.zvo.com/