Brauchtumsfeuer: Anmeldung
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Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
- einfache Melderegisterauskunft
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 / 906-6
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Postanschrift:
Postfach
1355
23773
Heiligenhafen
Öffnungszeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung
Tel:
+49 4362 / 906-710
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
110
Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr