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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Informationen zu Ehrenzeichen für Lebensretter.


Beschreibung

Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.

Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart – möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.


Zuständigkeit

An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.


Fristen

Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage

Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015

Ehrungen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1915  
E-Mail: ehrungen[at]stk.landsh.de

Postanschrift:

24171 Kiel