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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.


Beschreibung

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!


Zuständigkeit

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.


erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.


Rechtsgrundlage

§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 30 SGB IX


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Frühförderung von Kindern

Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung


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Ansprechpartner

Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0  
E-Mail: eingliederungshilfe[at]kreis-oh.de