Hochwasser / Hochwasserschutz
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Hochwasser / Hochwasserschutz
Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Beschreibung
Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
- die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die örtliche Feuerwehr.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail:
naturschutz[at]kreis-oh.de
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
|
Fax:
+49 4521 788-292
E-Mail:
sicherheit[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Sicherheit und OrdnungMontag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.Jagd- und WaffenbehördeMontag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhroder nach vorheriger VereinbarungAn gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 / 906-6
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Postanschrift:
Postfach
1355
23773
Heiligenhafen
Öffnungszeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachbereichsleitung
Fachbereich 4 - Bauen
Tel:
+49 4362 / 906-816
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
Roland.Pfuendl[at]heiligenhafen.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
216
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung
Tel:
+49 4362 / 906-710
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
110