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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.


Beschreibung

Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.


Zuständigkeit

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis


Kosten

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

Insolvenzordnung (InsO).

InsO


Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

Justizportal - Insovenzbekanntmachungen

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Oldenburg

Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: +49 4361 624-0   |   Fax: +49 4361 80576
E-Mail: verwaltung[at]ag-oldenburg.landsh.de
Web: www.amtsgericht-oldenburg.schleswig-holstein.de

Postanschrift:

Postfach 1151
23751 Oldenburg in Holstein