Insolvenzbekanntmachung
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Insolvenzbekanntmachung
Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.
Beschreibung
Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.
Zuständigkeit
An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.
Kosten
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Insolvenzordnung (InsO).
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.
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Ansprechpartner
Amtsgericht Oldenburg
Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
+49 4361 624-0
|
Fax:
+49 4361 80576
E-Mail:
verwaltung[at]ag-oldenburg.landsh.de
Web:
www.amtsgericht-oldenburg.schleswig-holstein.de
Postanschrift:
Postfach
1151
23751
Oldenburg in Holstein