Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Bauaktenarchiv
- Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Windenergie, Vorranggebiete
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