Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig: Erlaubnis
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Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig: Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
- Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.
Zuständigkeit
An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.
erforderliche Unterlagen
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Nr. 3.2 und 3.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (VV TierschG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
Freischützstraße 11
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-222
|
Fax:
+49 4521 788-651
E-Mail:
veterinaer[at]kreis-oh.de