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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Tankstelle errichten, betreiben oder Änderungen an ihr vornehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für die Errichtung (Montage, Installation) und den Betrieb sowie wesentliche Änderungen (Bauart oder Betriebsweise) einer Tankstelle benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Tankstellen sind sogenannte „überwachungsbedürftige Anlagen“ die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.


Zuständigkeit

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.


erforderliche Unterlagen

Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen, einschließlich aller für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen, unter anederem der gutachterlichen Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle.


Rechtsgrundlage

§ 18 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).

§ 18 BetrSichV - Erlaubnispflicht


Weitere Informationen

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html