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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur kann zum Beispiel bei besonders gefährlichen Wetterlagen Unterrichtsausfall anordnen.


Beschreibung

Top-aktuelle Informationen aus dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) mit 24-Stunden-Aktualisierung. Zum Beispiel kann das MSB bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder auch auf Regionen begrenzt Unterrichtsausfall anordnen.


Zuständigkeit

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) über die Hotline 0800 1827271 (Bandansage).


Rechtsgrundlage

Erlass "Ausfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse" vom 13. Juli 2011

Erlass vom 13. Juli 2011


Weitere Informationen

Grundsätzlich gilt: Die Eltern entscheiden. Befürchten sie für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse, können sie ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Wetterbedingte Schulausfälle


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2302   |   Fax: 0431 988-2528