Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 / 906-6
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Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Postanschrift:
Postfach
1355
23773
Heiligenhafen
Öffnungszeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachbereich 4 - Bauen
Tel:
+49 4362 / 906-815
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
Norbert.Schuett[at]heiligenhafen.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
215