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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.


Beschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.


Zuständigkeit

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB


Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Oldenburg

Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: +49 4361 624-0   |   Fax: +49 4361 80576
E-Mail: verwaltung[at]ag-oldenburg.landsh.de
Web: www.amtsgericht-oldenburg.schleswig-holstein.de

Postanschrift:

Postfach 1151
23751 Oldenburg in Holstein