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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.


Beschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.


Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast

§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800  
E-Mail: strassenverkehr[at]kreis-oh.de


Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Norbert Schütt Icon Vcard

Fachbereich 4 - Bauen

Tel: +49 4362 / 906-815   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Norbert.Schuett[at]heiligenhafen.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 215