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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.


Beschreibung

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Max Hanne Icon Vcard

Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen

Tel: +49 4362 906-855   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: max.hanne[at]heiligenhafen.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 305  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Ulla Krentel Icon Vcard

Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen

Tel: +49 4362 906-851   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: ulla.krentel[at]heiligenhafen.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 301  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Udo Seidenkranz Icon Vcard

Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen

Tel: +49 4362 906-850   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: udo.seidenkranz[at]heiligenhafen.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 301