Reisepass: Verlustanzeige
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Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Bürgerbüro Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|
Fax:
04562 69-258
E-Mail:
einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69218
E-Mail:
C.Althen[at]groemitz.eu
|
Zimmer:
0.2
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69211
E-Mail:
k.voss[at]groemitz.eu
|
Zimmer:
0.2
Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04364 4928-52
|
Fax:
04364 4928-28
Web:
www.groemitz.eu
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)
Tel:
+49 4562 69352
E-Mail:
m.waal[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)
Tel:
+49 4562 69351
E-Mail:
u.witt[at]groemitz.eu