Ausbildung
Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung
Die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Sie erhalten sowohl fundierte Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsbereichen als auch eine qualifizierte praktische Ausbildung, in der Ihnen die Grundlagen eines dienstleistungsorientierten Verwaltungshandelns vermittelt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei Erreichen besonders guter Leistungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr möglich.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung beinhaltet einen Wechsel von Theorie und Praxis. Der praktische Ausbildungsteil erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Heiligenhafen.
Der schulische Teil findet an der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein (www.bs-eutin.de) in Eutin in Form von 6- bis 8-wöchigem Blockunterricht statt. Pro Ausbildungsjahr finden zwei dieser Blöcke statt.
Außerdem erhalten Sie im ersten Ausbildungsjahr zusätzlich einen verwaltungsinternen Unterricht, der einmal wöchentlich in der Kreisverwaltung Eutin angeboten wird.
Während der Ausbildung müssen Sie eine Zwischen-(Verwaltungseinführungslehrgang „VEL“) und eine Abschlussprüfung (Verwaltungsabschlusslehrgang „VAL“) absolvieren. Der VEL umfasst eine Dauer von 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr. Der VAL umfasst eine Dauer von 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr. Die Lehrgänge finden in der Verwaltungsakademie in Bordesholm statt. (www.vab-sh.de).
Welche theoretischen Kenntnisse werden vermittelt?
- Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Privatrecht
- Recht der sozialen Sicherung
- Staats- und Europarecht
- Verwaltungsorganisation
- Informations- u. Kommunikationssysteme
- Ausbildungsbetrieb
- Kommunales Finanzmanagement
- Methodik
- Kommunikation und Kooperation
Wie viel werde ich verdienen?
Während der Ausbildung wird Ihnen eine Ausbildungsvergütung gewährt. Sie beträgt derzeit im 1. Ausbildungsjahr 918,26 € brutto monatlich. Im 2. Ausbildungsjahr erhalten Sie 968,20 €, im 3. Ausbildungsjahr 1.014,02 € (Stand: 01.02.2017).
Ausbildung … und dann ?!
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung besteht bei guten Leistungen die Möglichkeit der Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. Die Übernahme kann allerdings nicht garantiert werden und hängt von der personellen und sachlichen Situation innerhalb der Stadtverwaltung zum Ausbildungsende ab.
Die Aufgaben einer Stadtverwaltung sind vielfältig. Bereits während der Ausbildung erlernen Sie fachtheoretische Kenntnisse und praktische Arbeitsabläufe verschiedener Verwaltungsbereiche und können somit in unterschiedliche Aufgabengebiete eingesetzt werden.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten habe ich?
Sie können sich auf höher bewertete Stellen bewerben und dadurch eine höhere Entgeltgruppe erlangen. Ggf. bestehen auch die Möglichkeiten, sich durch den Besuch des 2. Angestelltenlehrgangs weiter zu qualifizieren oder wenn vorhandene Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen auch die Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen Dienst anzustreben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden in einer Vorauswahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Gespräch eingeladen, um einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu gewinnen. Nach Abschluss der Gespräche wird die Einstellungsentscheidung getroffen.
Wie kann ich mich auf das Auswahlverfahren vorbereiten?
Sie sollten sich im Allgemeinen gut über die Stadt Heiligenhafen und ihre Aufgabengebiete sowie das aktuelle Geschehen im Kreisgebiet Ostholstein informieren.
Was wird mir zusätzlich noch geboten?
- Flexible Arbeitszeit nach der städtischen Dienstvereinbarung über gleitende
Arbeitszeit
- Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, außerhalb des Blockunterrichts an der
Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein
- Möglichkeit zur Teilnahme am Seminar- und Fortbildungsprogramm
- Beratung und Betreuung, bei Fragen und Anregungen während der Ausbildung
und vor Beendigung, wenn es um die berufliche Weiterentwicklung geht
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von 6 Wochen
- Jahressonderzahlung, im November des lfd. Jahres, i. H. v. 90 % der in den
Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten
Entgeltes
- Einmalzahlung i. H. v. 400,00 € bei erfolgreich abgeschlossener
Abschlussprüfung
- Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie i. H. v. 13,29 €/Monat
- Fahrtkostenerstattung für den Besuch des VEL und VAL sowie des Internen
Unterricht
- Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit
- Lernmittelzuschuss i.H.v. 50,00 €/Ausbildungsjahr
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz in unserem Haus!
Und so geht’s …
Wenn Sie:
- einen mittleren Schulabschluss oder
- einen Hauptschulabschluss mit überdurchschnittlichen Leistungen sowie
- in Deutsch und Mathe mindestens die Note „befriedigend“ haben
Schicken Sie Ihre Bewerbung mit:
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Kopie der letzten drei Zeugnisse, ggf. zusätzliche Kopie eines bereits erworbenen Schulabschlusszeugnisses
- Ggf. Nachweise und Zeugnisse über Tätigkeiten und Qualifikationen seit der Schulentlassung
an folgende Anschrift:
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
FD 13 - Personal
Postfach 13 55
23773 Heiligenhafen
Hinweis:
Die Stadt ist verpflichtet, freie Stellen öffentlich auszuschreiben, sodass ich Sie bitte, auf entsprechende Veröffentlichungen in der Tageszeitung und auf der Internetseite der Stadt Heiligenhafen (www.heiligenhafen.de) zu achten. Außerdem melde ich dem zuständigen Arbeitsamt diese Stellen, sodass Sie auch die Möglichkeit haben, sich über das dortige Informationssystem zu erkundigen.
Auskünfte:
Ausbildungsleitung
Herr Arne Rieck
Arne.Rieck[at]heiligenhafen.de
04362 / 906 - 707
Fachdienst Personal
Frau Miriam Blank
Miriam.Blank[at]heiligenhafen.de
04362 / 906 - 807