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Willkommen in Heiligenhafen

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Veröffentlichungen nach Auftragsvergaben

Bei Vergaben nach der VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 € und freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf der stadteigenen Homepage zu informieren.

Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert von 25.000 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf der stadteigenen Homepage zu informieren.

Der Informationsumfang dieser Vergabebenachrichtigungen ergibt sich aus § 9 Abs. 2 und 3 SHVgVO.