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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.


Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.


Zuständigkeit

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein


erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis


Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Jugendferienwerksrichtlinie


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Jugenferienwerk


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580   |   Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de