Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
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Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Beschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. |
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zu Einkommen,
- Nachweise zu Belastungen.
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Oldenburg
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
Hopfenmarkt 10 - 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
04521/788512
|
Fax:
04521/78896513
E-Mail:
afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do. 08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr. keine Sprechzeiten
Mitarbeiter (Amt für Soziale Hilfen Oldenburg)
Tel:
+49 4521 788-512
E-Mail:
f.jackstell[at]kreis-oh.de
Mitarbeiter (Amt für Soziale Hilfen Oldenburg)
Tel:
+49 4521 788-512
E-Mail:
n.munsch[at]kreis-oh.de
Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
|
Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
soziale.hilfen[at]kreis-oh.de
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
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Fax:
+49 4362 / 6748
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Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
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