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Willkommen in Heiligenhafen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.


Beschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 


erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

SGB XII


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg

Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
Hopfenmarkt 10 - 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: 04521/788512   |   Fax: 04521/78896513
E-Mail: afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do. 08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr. keine Sprechzeiten

Mitarbeiter (Amt für Soziale Hilfen Oldenburg)

Herr Frank Jackstell Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-512  
E-Mail: f.jackstell[at]kreis-oh.de

Mitarbeiter (Amt für Soziale Hilfen Oldenburg)

Frau Nadine Munsch Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-512  
E-Mail: n.munsch[at]kreis-oh.de


Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein

Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0   |   Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de


Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr