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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.


Beschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 


Fristen

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachbereich 4 Planen und Bauen

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz


Öffnungszeiten:

Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Frau Marika Blank Icon Vcard

Tel: +49 4562 69205  
E-Mail: m.blank[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 1.12  

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Herr Manfred Ermert Icon Vcard

Tel: +49 4562 69214  
E-Mail: m.ermert[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 0.7  

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Frau Nicole Gardlo Icon Vcard

Tel: +49 4562 69251  
E-Mail: n.gardlo[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 1.08  

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Herr Morten Maßmann Icon Vcard

Tel: +49 4562 69206  
E-Mail: m.massmann[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Herr Marcus Schmidt Icon Vcard

Tel: +49 4562 69224  
E-Mail: m.schmidt[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Herr Sven Sindt Icon Vcard

Tel: +49 4562 69255  
E-Mail: s.sindt[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)

Herr Carsten Stein Icon Vcard

Tel: +49 4562 69250  
E-Mail: c.stein[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 1.11  


Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein

Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-369   |   Fax: +49 4521 788-597
E-Mail: bauamt[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.


Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de