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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Beschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bürgerbüro Grömitz

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|   Fax: 04562 69-258
E-Mail: einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web: www.groemitz.eu


Öffnungszeiten:

Montag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

Dienstag:
08:00–12:30 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr

Freitag:
08:00–12:30 Uhr

Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)

Frau Kristiane Voß Icon Vcard

Tel: +49 4562 69211  
E-Mail: k.voss[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 0.2  


Steuern und Abgaben

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel: 04364 4928-0   |   Fax: 04364 4928-28
E-Mail: poststelle[at]groemitz.landsh.de
Web: www.groemitz.eu