Hunde: anmelden / abmelden
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Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Ein vermisstes oder entlaufendes Tier melden
- Grundsteuerbescheid erhalten
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Ansprechpartner
Bürgerbüro Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|
Fax:
04562 69-258
E-Mail:
einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Montag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Dienstag:
08:00–12:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:30 Uhr
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69211
E-Mail:
k.voss[at]groemitz.eu
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Zimmer:
0.2
Steuern und Abgaben
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04364 4928-0
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Fax:
04364 4928-28
E-Mail:
poststelle[at]groemitz.landsh.de
Web:
www.groemitz.eu