Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.


Beschreibung

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).


Fristen

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.


erforderliche Unterlagen

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Auswärtiges Amt


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bürgerbüro Grömitz

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|   Fax: 04562 69-258
E-Mail: einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web: www.groemitz.eu


Öffnungszeiten:

Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)

Frau Carolin Althen Icon Vcard

Tel: +49 4562 69218  
E-Mail: C.Althen[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 0.2  

Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)

Frau Kristiane Voß Icon Vcard

Tel: +49 4562 69211  
E-Mail: k.voss[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 0.2  


Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel: 04364 4928-52   |   Fax: 04364 4928-28
Web: www.groemitz.eu

Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)

Frau Marija Waal Icon Vcard

Tel: +49 4562 69352  
E-Mail: m.waal[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)

Frau Ute Witt Icon Vcard

Tel: +49 4562 69351  
E-Mail: u.witt[at]groemitz.eu