Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Beschreibung

Kurztext


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bürgerbüro Grömitz

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|   Fax: 04562 69-258
E-Mail: einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web: www.groemitz.eu


Öffnungszeiten:

Montag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

Dienstag:
08:00–12:30 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr

Freitag:
08:00–12:30 Uhr

Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)

Frau Kristiane Voß Icon Vcard

Tel: +49 4562 69211  
E-Mail: k.voss[at]groemitz.eu
|   Zimmer: 0.2