Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Bürgerbüro Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|
Fax:
04562 69-258
E-Mail:
einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Montag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Dienstag:
08:00–12:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:30 Uhr
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69211
E-Mail:
k.voss[at]groemitz.eu
|
Zimmer:
0.2