Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Ansprechpartner
Bürgerbüro Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
|
Fax:
04562 69-258
E-Mail:
einwohneramt[at]groemitz.landsh.de
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69218
E-Mail:
C.Althen[at]groemitz.eu
|
Zimmer:
0.2
Mitarbeiter (Bürgerbüro Grömitz)
Tel:
+49 4562 69211
E-Mail:
k.voss[at]groemitz.eu
|
Zimmer:
0.2
Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04364 4928-52
|
Fax:
04364 4928-28
Web:
www.groemitz.eu
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)
Tel:
+49 4562 69352
E-Mail:
m.waal[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube)
Tel:
+49 4562 69351
E-Mail:
u.witt[at]groemitz.eu