Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
Landesportal Schleswig-Holstein
Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
Wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Stammbehörde registrieren lassen.
Beschreibung
Wenn Sie erstmals rechtliche Betreuungen übernehmen möchten, müssen Sie ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen. Zuständig ist die sogenannte Stammbehörde das ist die Betreuungsbehörde in dem Bezirk, in dem Sie künftig tätig sein werden. Die Behörde prüft vor der Registrierung, ob ein Bedarf an weiteren beruflichen Betreuerinnen und Betreuern besteht, ob Sie grundsätzlich geeignet sind, rechtliche Betreuungen zu übernehmen, und ob Sie für konkrete Betreuungsfälle persönlich geeignet erscheinen.
Den Antrag auf Registrierung stellen Sie bei Ihrer Stammbehörde. Dafür müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen: ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, jeweils nicht älter als drei Monate, den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Erklärung darüber, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist. Zudem müssen Sie erklären, ob Ihnen in den letzten drei Jahren eine Registrierung als beruflicher Betreuerin versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde. Darüber hinaus ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde vorzulegen.
Zuständigkeit
Stammbehörde (zuständige Betreuungsbehörde bei den Kreisen oder kreisfreien Städten)
erforderliche Unterlagen
-
ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
-
eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (ebenfalls nicht älter als drei Monate),
-
ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung,
-
eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren, ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie anhängig ist,
-
eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuerin beziehungsweise Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,
-
ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis).
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- An Unterrichtung über rechtliche und fachliche Grundlagen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes teilnehmen
- Mitfahrzentrale: Anzeige
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
|
Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
jugend.betreuung[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Service-Zeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Unterhaltsvorschusskasse und der Bereich Beistandschaft sowie Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und sind am Mittwoch ganztägig geschlossen.