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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.


Fristen

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 


Weitere Informationen

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.


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Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr