Brauchtumsfeuer anmelden
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Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger nicht namentlich melden
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Ansprechpartner
Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr