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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.


Beschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:

    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht

  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

 


Zuständigkeit

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Fristen

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 


Rechtsgrundlage

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

 


Weitere Informationen

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: servicebuero[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Vivien Conrad Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-715   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Vivien.Conrad[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Grit Dombrowski Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-716   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: grit.dombrowski[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

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Tel: +49 4362 906-716   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Birte.Maurer[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Christine Möhlmann Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-717   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Christine.Moehlmann[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Jessica Much Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-718   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: jessica.nowak[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115