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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie, die an einen Gaststättenbetrieb angeschlossen ist, kann auf Antrag übernommen werden.


Beschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Leistung "Sondernutzungserlaubnis übernehmen: Gaststättenbetrieb Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Fristen

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.

Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.


Kosten

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan,
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 8 FStrG

§ 21 StrWG


Weitere Informationen

Anträge sind formlos zu stellen.

elektronischer Antrag Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)

Was sollte ich noch wissen?

Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Norbert Schütt Icon Vcard

Fachbereich 4 - Bauen

Tel: +49 4362 / 906-815   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Norbert.Schuett[at]heiligenhafen.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 215  


Stadt Heiligenhafen

Servicebüro
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di., Mi.: 8 - 16 Uhr
Do.: 8 - 17 Uhr
Fr.: 8 - 12 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Vivien Conrad Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-715   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Vivien.Conrad[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Birte Maurer Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-716   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Birte.Maurer[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Christine Möhlmann Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-717   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Christine.Moehlmann[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Jessica Much Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-718   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: jessica.much[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115