Grundsteuerbescheid erhalten
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Grundsteuerbescheid erhalten
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Eintrag in das Fischereibuch beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Lageplan als Bauvorlage - Erstellung beantragen
- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Ansprechpartner
Finanzamt Ostholstein - Grundsteuerreform
Lankenstr. 2
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
04361 497320
|
Fax:
+49 4361 497-112
E-Mail:
poststelle[at]fa-ostholstein.landsh.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di: 8:00 bis 12:00 Uhr,
Mi: geschlossen,
Do: 8:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr,
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.
Stadt Heiligenhafen
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
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Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
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Di. 09:00 - 12:00 Uhr
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