Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Landesportal Schleswig-Holstein
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:	
- keine oder keine ausreichende Wohnung
 - ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
 - gewaltgeprägte Lebensumstände
 - Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
 - vergleichbare nachteilige Umstände
 
 - Soziale Schwierigkeiten:	
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
 - Finden eines Arbeitsplatzes
 - Erhalt eines Arbeitsplatzes
 - familiäre oder andere soziale Beziehungen
 - Straffälligkeit
 
 
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
 - Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
 - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
 - Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
 - Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
 
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
 - Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
 - Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
 - Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden
 - Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
 
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
 - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
 
Fristen
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
 - Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
 - Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
 - Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
 - Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
 
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Kostenart: kostenlos
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.
- Personalausweis
 - Krankenversichertenkarte
 - Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
 
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
verwandte Vorgänge
- Altenhilfe beantragen
 - Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
 - Hilfe im Haushalt beantragen
 - Hilfe zur Pflege beantragen
 - Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
 
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Oldenburg
  Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
    
  Hopfenmarkt 10 - 11
    
  23758 Oldenburg in Holstein
  
      Tel:
      04521/788512  
  |  
      Fax:
      04521/78896513
  
  
      E-Mail:
      afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do.    08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr.          keine Sprechzeiten		  
    
Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein
  
  Lübecker Str. 41 
    
  23701 Eutin
  
      Tel:
      +49 4521 788-0  
  |  
      Fax:
      +49 4521 788-600
  
  
      E-Mail:
      soziale.hilfen[at]kreis-oh.de
      
    
  
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  
  Adolf-Westphal-Straße 4
    
  24143 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-5416
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]sozmi.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
      
    
Postanschrift:
24170 Kiel