Lebenspartnerschaft: Begründung
Landesportal Schleswig-Holstein
Lebenspartnerschaft: Begründung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.
Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.
Rechtsgrundlage
§ 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
§ 17 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 30 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 / 906-6
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Postanschrift:
Postfach
1355
23773
Heiligenhafen
Öffnungszeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 25 - Standesamt
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung
Tel:
+49 4362 / 906-704
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
Charlotte.Schuster[at]heiligenhafen.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
104