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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.


Beschreibung

Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.

Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:

  • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
  • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
  • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.

Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Kurztext

  • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:

    • Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt)
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust

  • bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig

 


Fristen

Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Kosten

Für die Meldung fallen keine Kosten an.

Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: servicebuero[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Vivien Conrad Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-715   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Vivien.Conrad[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Grit Dombrowski Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-716   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: grit.dombrowski[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Birte Maurer Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-716   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Birte.Maurer[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Christine Möhlmann Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-717   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Christine.Moehlmann[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro)

Frau Jessica Much Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-718   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: jessica.nowak[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 115