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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Beschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: versammlung[at]kreis-oh.de


Stadt Heiligenhafen

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr