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Willkommen in Heiligenhafen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.


Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Kurztext

  • ​​​​Sozialleistung, die grundlegenden Lebensunterhalt von älteren Menschen nach überschreiten der Altersgrenze für eine Regelaltersrente (65 - 67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres sichert
  • antragstellende Person kann Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den
      Berufsbildungsbereich durchläuft oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis steht, für das sie ein Budget für Ausbildung erhält

  • Person muss hilfebedürftig sein und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
  • Umfang der Grundsicherung richtet sich nach individuellem Bedarf und vorhandenem Einkommen und Vermögen
  • Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab:

    • maßgebender Regelbedarf
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit angemessen
    • zusätzliche Bedarfe, zum Beispiel:

      • Mehrbedarfe bei:

        • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G,
        • Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist, oder
        • Schwangerschaft

      • einmalige Sondersituationen, wie zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung
      • Bedarfe für eine Kranken- oder Pflegeversicherung

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

  • volljährig sind und
  • entweder

    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und

  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

 


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  • Kopie eines Ausweisdokuments:

    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel

  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:

    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners

  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:

    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung

  • Nachweise über Ausgaben:

    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.


Rechtsgrundlage

Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

 


Weitere Informationen

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg

Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
Hopfenmarkt 10 - 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: 04521/788512   |   Fax: 04521/78896513
E-Mail: afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do. 08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr. keine Sprechzeiten


Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin

Elisabethstr. 16-18
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-511  
E-Mail: afsh-eutin[at]kreis-oh.de


Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg

Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: +49 4521 788-512  
E-Mail: afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de