Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.


Beschreibung

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Thorben Maas Icon Vcard

Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen

Tel: +49 4362 / 906-852   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: thorben.maas[at]heiligenhafen.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 302