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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sollten wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer gelangen, muss dies sofort verhindert und der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.


Beschreibung

Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe („VAwS-Anlagen“) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.

Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).

 


Rechtsgrundlage

§ 5 Abs. 2, 3 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

§ 5 Landeswassergesetz


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de

Mitarbeiter (Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein)

Herr Horch Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-849   |   Fax: +49 4521 788-96849
E-Mail: m.horch[at]kreis-oh.de
|   Zimmer: A 3.13  

Mitarbeiter (Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein)

Herr Thormählen Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-856   |   Fax: +49 4521 788-96856
E-Mail: t.thormaehlen[at]kreis-oh.de
|   Zimmer: A 3.36  


Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Sabrina Rattunde Icon Vcard

Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung

Tel: +49 4362 / 906-710   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 110