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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Status der Führerscheinbearbeitung kann bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch erfragt werden.


Beschreibung

Sie können den Status der Führerscheinbearbeitung telefonisch erfragen.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde), bei dem/der Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben.


Weitere Informationen

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Fahrerlaubnisrecht und Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800   |   Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail: feb[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Mittwoch ganztägig geschlossen.Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.